Überraschende Überschüsse der Kantone könnten für das vergangene Jahr Seltenheitswert
haben: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) tätigte 2023 zum ersten Mal keine Ausschüttungen,
während die Kantone gesamthaft 1,76 Mrd. an Erträgen aus dieser Einnahmequelle budgetierten. In
den Jahren zuvor conflict genau das Gegenteil der Fall: Von 2016 bis 2022 budgetierten die Kantone im
Durchschnitt deutlich zu vorsichtig – nicht nur bezüglich der SNB-Ausschüttungen, sondern über ein
breites Spektrum an Einnahmen, darunter auch die Steuererträge.
Markant niedrigere
Steuern wären möglich gewesen
Die daraus resultierenden, beträchtlichen Überschüsse
sind erfreulicher als Defizite. Sie aber einfach als “schöne Überraschungen” hinzunehmen, verkennt
einen wichtigen Aspekt: Nimmt der Staat zu viel ein, belastet er die heutigen Steuerzahler zu stark im
Verhältnis zu den Leistungen, die sie erhalten. Von 2016 bis 2022 hätten die Kantone im
gesamtschweizerischen Durchschnitt auch mit einer um 10% niedrigeren Einkommenssteuer oder mit
einer Senkung aller direkten Steuern um 5,6% noch einen ausgeglichenen Staatshaushalt erzielt.
Naheliegend wäre die Forderung nach treffsichererer Budgetierung zur Offenlegung des
Steuersenkungspotenzials. Eine Budgetierung ist aber ein anspruchsvoller Prozess. Im Zweifel eher
auf der vorsichtigen Seite zu sein, ist sicher nicht falsch. Und gegen Steuersenkungen sind die
Vorbehalte oft gross: Was, wenn das nächste oder übernächste Jahr nicht mehr so positiv verläuft
wie die vergangenen? Muss der Kanton dann seine Steuern gleich wieder erhöhen oder sogar
schmerzvolle Sparpakete schnüren? Wegen solcher Bedenken wird in dieser Publikation ein neues
Instrument vorgeschlagen.
Die Steuerrückvergütung – und wie sie aussehen könnte
Im Gegensatz zur Steuersenkung dürfte eine Steuerrückvergütung für den Staatshaushalt
risikofrei sein und trotzdem die Überbelastung von Steuerzahlenden verhindern. Ihr Grundkonzept:
Schreibt ein Kanton einen nicht budgetierten – additionally ungeplanten – Überschuss, so würde er die zu viel
bezahlten Steuern automatisch an die Steuerzahlenden zurückerstatten.
In der Analyse
werden verschiedene Modalitäten einer solchen Steuerrückvergütung diskutiert. Naheliegend wäre,
sie von der Verschuldungssituation des Kantons abhängig zu machen. Bei negativer
Nettoverschuldung (Finanzvermögen höher als Fremdkapital) ist eine Rückvergütung in vollem
Umfang des ungeplanten Überschusses angemessen – derzeit erfüllen 14 der 26 Kantone dieses
Kriterium. Bei einer Nettoverschuldungsquote (Nettoschulden/Fiskalertrag) von 0% bis 100% ist eine
teilweise Rückvergütung sinnvoll. Übersteigt die Quote 100%, sollte hingegen der Schuldenabbau im
Zentrum stehen und folglich keine Rückvergütung erfolgen.
Eine Steuerrückvergütung
müsste die Type einer prozentualen Rückerstattung von direkten Steuern an die Steuerzahlenden
haben. Sie wäre analog zur Senkung des Steuerfusses ausgestaltet, bei der sich die Steuerlast von
allen Steuerzahlenden um einen bestimmten Prozentsatz reduziert.
Die Rückvergütung
würde am besten mit der definitiven Steuerrechnung saldiert. Diese Rechnung wird jeweils frühestens
im Herbst des Folgejahres verschickt; zu einem Zeitpunkt additionally, in dem das Ergebnis der
Jahresrechnung längst bekannt ist. Es müsste somit keine effektive Rückzahlung durchgeführt
werden, sondern bloss eine prozentuale Reduktion der definitiven Steuerrechnung. Die
Implementierung eines solchen neuen Devices wäre entsprechend einfach zu bewerkstelligen.
Fazit
Eine Steuerrückvergütung ist aus finanzpolitischer Sicht risikoarm und
in Ergänzung mit den jeweiligen kantonalen Schuldenbremsen umsetzbar. Sie wäre eine einfache,
schnelle und versatile Möglichkeit, die Steuerzahlenden und Leistungserbringer an einer positiven
finanziellen Entwicklung ihres Kantons teilhaben zu lassen.
Pressekontakt:
Lukas Rühli (+41 44 445 90 07,
— ENDE Pressemitteilung Budgetierung ausser Rand und Band – Teil 2: Wie eine kantonale Steuerrückvergütung das Drawback entschärfen kann —
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